MEDIATION

Alle Kriege enden mit Verhandlungen. Warum also nicht gleich verhandeln? (J. Nehru, [1889 – 1964] ind. Ministerpräsident)

Mediation ist ein Verfahren zur Lösung von Konflikten, das in Deutschland zunehmend von Rechtsanwälten angeboten wird.

Die Beteiligten eines Konfliktes entscheiden in der Mediation selbst über die Lösungen des Konfliktes. Sie werden dabei - und das ist das Entscheidende - vom Mediator aktiv unterstützt.

Die aktive, besondere Form der Unterstützung besteht in der Fähigkeit des Mediators zur strukturierten Verhandlungsführung. Er ist darin geschult, Fragen so zu stellen, dass deutlich wird, wo die eigentlichen Probleme liegen. Dadurch werden emotionale Blockaden gelöst, die Parteien kommen wieder miteinander ins Gespräch. Durch Kommunikation werden Lösungen möglich.

Der "Mehrwert" dieser Lösungen für die Beteiligten ist beträchtlich. Die Lösungen sind flexibler und den individuellen Bedürfnissen angepasst. Der Zeitplan wird selbst bestimmt. Die Kosten sind vorhersehbar, weil in der Regel durch Stundensätze des Mediators bestimmt.

Was zeichnet Mediation aus?

Eine außergerichtliche Form der Konfliktbearbeitung

Mediationsverfahren zeichnen sich durch folgende Kriterien aus:

  • Eigenverantwortlichkeit: Die Beteiligten entwickeln die Lösung selbst.
  • Freiwilligkeit: Die Beteiligten entschließen sich bewusst zur Teilnahme.
  • Informiertheit: Entscheidungen werden auf der Grundlage aller notwendigen Informationen getroffen.
  • Vertraulichkeit: Die Beteiligten und der Mediator verpflichten sich zur Vertraulichkeit.
  • Ergebnisoffenheit: Das Ergebnis eines Mediationsverfahrens wird nicht vorgegeben, sondern im Verlaufe des Verfahrens von allen Beteiligten selbst festgelegt.
  • Unabhängigkeit / Allparteilichkeit des Mediators: Der Mediator ist unabhängig von den Personen und dem Gegenstand der Mediation. Er begleitet die Parteien unparteilich und ausgewogen.


Die Hauptanwendungsfelder der Mediation sind:

  • Bearbeitung von Trennungs- und Scheidungsfolgen
  • Erbschaftsangelegenheiten, Unternehmensnachfolge, insbesondere in Familienbetrieben
  • Interne und externe Konflikte in oder zwischen Unternehmen
  • zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Konflikte im Zusammenhang mit Bauvorhaben
  • Konflikte im Spannungsfeld zwischen Umwelt, Politik, Wirtschaft und Sozialem (Mediation im öffentlichen Bereich)
  • Nachbarschaftskonflikte
  • Konflikte mit interkulturellem Hintergrund


Rechtsanwalt Stieghorst hat seine Ausbildung zum Mediator an der Juristischen Fakultät der Universität Bielefeld in Zusammenarbeit mit der "Gesellschaft für Wirtschaftsmediation und Konfliktmanagement" in München absolviert.

Mediation